Machen Sie eine Aufstellung von Angelegenheiten, die zu klären sind und fragen Sie bei Unklarheiten. Das Bestattungsunternehmen Himmelsleiter hat eine Liste für Sie vorbereitet, die Ihnen helfen soll, den Überblick zu bewahren:

Was getan werden muss

  • Für die Beantragung der Sterbeurkunden benötigen wir die Urkunden im Original über den letzten Familienstand der oder des Gestorbenen. Bei Ledigen und Minderjährigen ist das die Geburtsurkunde. Bei Verheirateten ist das der sogenannte Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde und gegebenenfalls die Sterbeurkunde des Ehepartners.
  • Wir benötigen zur Abmeldung der Kranken- und Rentenversicherung die entsprechende Karten bzw. Bescheide
  • Die Beantragung der Witwen- oder Witwerrente muss persönlich erfolgen. Das sogenannte Übergangsgeld der Witwen- oder Witwerrente für drei Monate wird von uns beantragt, wenn die Sterbeurkunde vier Wochen nach Eintritt des Sterbefalles vorliegt.
  • Für gemietete Wohnungen besteht ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten.
  • Der Erbschein wird von Ihnen persönlich mit einer Sterbeurkunde im Original beim zuständigen Amtsgericht oder bei einem Notar beantragt werden. Ein Erbe kann auch ohne eine Sterbeurkunde innerhalb einer Frist von 6 Wochen von den Erben beim zuständigen Amtsgericht oder bei einem Notar abgelehnt werden.

Eine hilfreiche Liste hat auch aeternitas e.V. (Verbraucherinitiative Bestattungskultur) herausgegeben:
https://www.aeternitas.de/inhalt/downloads/checkliste.pdf